1. Lernziel
- Jungen Menschen eine Berufsausbildung als Familienhelfer(in) geben;
- Grundlagen zur weiterführenden Ausbildung der Pflege hilfe und Krankenpflege (EBS) schaffen.
2. Inhalt
Die theoretischen und praktischen Unterrichte sollen den Schüler befähigen, Aufgaben im Bereich der Haushaltsführung, der Grundpflege sowie der psychosozialen Unterstützung von kranken und älteren Personen zu übernehmen.
3. Voraussetzungen
- Interesse und Freude am Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen
- Geschick bei praktischen Arbeiten
- körperliche und psychische Belastbarkeit
- Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft
4. Perspektiven
- 7. Jahr berufsbildender Unterricht in der Abteilung Pflegehelfer(in);
- Studium der Krankenpflege (im ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht).
Berufsausübung:
- im Familienhilfsdienst
- in Einrichtungen für Personen mit Behinderung
- in Tagesstätten für Senioren