7. BU – KFZ – Mechatronik – Fahrzeugtechnik: neue Technologien

Neue Technologien in der Automobilbranche … kein Problem!

1. Lernziel

Der Schüler erfährt eine vielseitige Ausbildung in den Bereichen Fahrzeug- und Antriebstechnik, Fahrzeugelektronik, neue Technologien (E-Autos, …) sowie Hydraulik und Pneumatik und erwirbt, nach erfolgreichem Abschluss, einen weiteren Qualifikationsnachweis.

2. Inhalt

  • Im Mittelpunkt stehen die Fahrzeug- und Antriebstechniken, Fahrzeugelektronik und neue Technologien sowie Hydraulik und Pneumatik:
    • Der Schwerpunkt liegt in der Fehleranalyse und Diagnose von komplexen Systemen wie z.B. den neuesten Antriebstechniken.
    • Aber auch die Einspritzsysteme und die jeweilige spezifische Regelung der Diesel- und Benzinmotoren spielen eine Rolle.
    • Durch gezielte Arbeiten sollen fehlerhafte Mechanismen lokalisiert und deren Reparaturmöglichkeiten analysiert werden.
    • Dem Schüler wird nicht nur die Theorie vermittelt. Durch die praktischen Arbeiten lernt der Schüler die Anlagen kennen und deren Funktionstüchtigkeit prüfen.
    • Der Bereich „Hydraulik, Pneumatik und Elektropneumatik“ deckt nicht nur den Automobilbereich, sondern auch Maschinen und Anlagen, ab.
  • Die Vermittlung von „hydraulischen“ und „pneumatischen“ Kenntnissen in Theorie und Praxis erlauben dem Schüler automatisierte Anlagen und Maschinen, sowie die Fahrzeughydraulik zu verstehen. Diese Kompetenzen werden im Unterricht Automation (Hydraulik, Pneumatik, Elektropneumatik) vermittelt.

Die Schüler absolvieren Pflichtpraktika mit einer Gesamtdauer von 4 Wochen pro Schuljahr, verteilt auf die Unterrichtswochen und 2 Ferienwochen (Allerheiligenferien und Osterferien), um die gelernten Kompetenzen in einem Fachbetrieb anzuwenden und zu vertiefen.

Ein Großteil des praktischen Unterrichts wird als Praktikum (freitags) in einem auswärtigen Betrieb ausgelagert.

3. Voraussetzungen

Gesetzlich zugelassen sind Schüler:

  • aus dem 6. Jahr des berufsbildenden Unterrichtes, z. B.  KFZ-Mechatroniker, Mechanik, Elektromechanik, Landmaschinenmechanik, usw., vorausgesetzt sie haben das 6. Jahr bestanden und den Befähigungsnachweis des 6. Jahres erhalten;
  • aus dem 6. Jahr der technischen Befähigung, Grundwahlfach Mechanik, Elektromechanik, Automobilmechanik, usw., vorausgesetzt sie haben das 6. Jahr bestanden und den Befähigungsnachweis erhalten.

4. Abschlüsse

Durch ein 7. Jahr Fahrzeugtechnik berufsbildender Unterricht erhält der Schüler:

  • Das Abitur der berufsbildenden Abteilung;
  • Einen zusätzlichen Befähigungsnachweis mit der Spezialisierung in Fahrzeug- und Antriebstechnik, Fahrzeugelektronik, neue Technologien sowie Hydraulik und Pneumatik.

5. Stundenraster

PflichtfächerStundenGrundwahlfachStunden
Religion2 7.J.
Deutsch3Fahrzeugelektronik und neue Technologien5
Französisch4Fahrzeug- und Arbeitstechniken4
Mathematik2Automation (Hydraulik, Pneumatik, Elektropneumatik)4
Geografie1Praktische Arbeiten 
Geschichte1– Betriebspraktikum8
Sport2  

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